Der Veranstalterschutzschirm wurde zunächst mit 300 Millionen Euro dotiert und kann von nationalen und internationalen Veranstaltern in Anspruch genommen werden, die zwischen dem 1. März 2021 und 31. Dezember 2022 in Österreich eine Veranstaltung planen und für diese das wirtschaftliche Risiko.

Die Österreichische Bundesregierung sorgt mit ihrem Schutzschirm für Veranstalter für mehr Planungssicherheit im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Präsenzveranstaltungen in Österreich.

Die entsprechenden Anträge können bei der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) eingereicht werden. Die Richtlinien sehen vor, dass Zuschüsse für den Fall gewährt werden können, dass die Veranstaltung aus objektiven Gründen im Kontext Coronavirus abgesagt oder in einer reduzierten Form umgesetzt werden muss.

Die Zuschüsse können bis zu 90 Prozent des finanziellen Nachteils in Bezug auf entstandene Kosten abzüglich der erzielten Einnahmen abdecken. Die Zuschüsse aus dem Veranstalterschutzschirm, müssen nicht zurückgezahlt werden.

Kontakt Österreichische Hotel- und Tourismusbank

  • Hotline.: +43 (0)720 301 355
  • Mail: schutzschirm@oeht.at
  • Alle Informationen unter: www.oeht.at

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