Die Veranstaltungsbranche ist in Schadensdauer und Schadenhärte die am schwersten betroffene Branche Deutschlands. Für den immensen Schaden in der mittelständisch geprägten Veranstaltungsbranche fordert der FAMAB Entschädigungen und zeigt mit einer Studie des Research Institutes for Exhibition and Live-Communication (RIFEL) wirksame Maßnahmen, ein großflächiges Unternehmens-Sterben zu verhindern.

„In allen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern wird uns bekundet, dass die dramatische Situation der Veranstaltungsbranche be- und – viel wichtiger – erkannt ist. Und immer wieder wird uns gesagt, dass es hauptsächlich an konkreten und umsetzbaren Ansätzen fehle. Mit der Studie des RIFEL geben wir den Entscheidern nun sehr detaillierte und nach Meinung zahlreicher Experten aus Politik und Wirtschaft auch umsetzbare Handlungsempfehlungen an die Hand. Dabei ist uns wichtig: Wir erwarten im Gegensatz zu zahlreichen anderen Branchen keine Sonderbehandlung. Wir fordern allerdings, dass man Unternehmen, bei denen die Corona-Maßnahmen bis zu 100 % der Umsätze der letzten und auch der zukünftigen Monate vernichtet hat, nun endlich auch entsprechend hilft. Den Unternehmerinnen und Unternehmern der Veranstaltungsbranche wurde jede noch so kleine Perspektive genommen. Viele fragen sich mittlerweile nicht mehr nur, wie lange sie das noch durchhalten. Sie fragen sich, warum sie überhaupt durchhalten sollten. Dies muss nun von den zuständigen Regierungen zügig geändert werden. Gute Worte reichen dafür nicht aus“, sagt Jörn Huber, Vorstandsvorsitzender des FAMAB e.V.

Zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus wurde durch die Bundes- und Landesregierung(en) bereits Anfang März 2020 ein faktisches Berufsverbot über die gesamte Branche verhängt. Trotz der Lockerungen, die in der letzten Woche durch Teile der Landesregierungen angekündigt wurden, wird es Monate dauern, bis Messen und Businessveranstaltungen in nennenswertem Umfang wieder stattfinden werden.

Die Studie des RIFEL zeigt fünf sehr detailliert ausgearbeitete Handlungsstränge:

  • Umgestaltung der Kreditpropramme
  • Sicherung/Vermeidung der Bilanzüberschuldung
  • Fixkostenzuschuss durch Nothilfefonds
  • Anpassung der Bedingungen für Kurzarbeit
  • Anleiheprogramm

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