Der Fachverband Messen und Ausstellungen e.V. (FAMA) hat nun eine rechtliche Schlichtungsstelle eingeführt. Damit will der Verband außergerichtliche Lösungen bei Konflikten im Bereich des Veranstaltungsrechts ermöglichen. Das Angebot richtet sich auch an Unternehmen, die nicht FAMA-Mitglieder sind. 

Auslöser sind die notwendigen Absagen und zeitlichen Verlegungen von Messen und Ausstellungen. Das führt bei vielen Veranstaltern, Ausstellern, Messebaubetrieben und sämtlichen Dienstleistern rund um die Messen zu teils dramatischen Einnahmeverlusten. Neben diesen wirtschaftlichen Folgen rechnet der FAMA mit einer Vielzahl von rechtlichen Konflikten.

„Die Coronakrise stellt uns alle vor eine große Herausforderung – auch juristisch. Denn vieles ist unklar und mit einem hohen rechtlichen Risiko behaftet. Deshalb wollen wir mit unserer Schlichtungsstelle ein freiwilliges und konstruktives Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten bieten“, sagt der FAMA-Vorsitzende Hans-Joachim Erbel.

FAMA-Mitgliedern wird für das Verfahren ein Rabatt auf die regulären Stundensätze eingeräumt. Sofern nur einer der Beteiligten FAMA-Mitglied ist, soll der vergünstigte Preis für alle Beteiligten gelten.

Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten setzt der FAMA auf zwei bewährte Verfahren: Mediation und Schiedsgericht. Den Parteien steht die Wahl des Verfahrens frei. 

Wichtig: Beide Verfahren sind ohne persönliche Vor-Ort-Termine möglich. Sie können auch online laufen. Reise- und Wartezeiten fallen also weg.

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