Messen und Kongresse, die wegen der Corona-Schutzbestimmungen bisher verboten waren, werden in Österreich unter Auflagen ab 15.06.2020 wieder erlaubt. So muss eine behördliche Genehmigung eingeholt und ein Covid-19-Präventionskonzept vorgelegt werden.

„Die Bundesregierung hat die bisher geltenden Einschränkungen im Bereich der Messeveranstaltungen abgeschafft. Ab 15. Juni 2020 können Fach- und Publikumsmessen wieder stattfinden. Damit wurde eine wesentliche Forderung der betroffenen Unternehmen umgesetzt,“ sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zur veröffentlichten Novelle der Covid-19-Lockerungsverordnung.

Fach- und Publikumsmessen müssen demnach behördlich bewilligt werden. Dafür benötigen Messeveranstalter ein COVID-19-Präventionskonzept, das die individuelle Situation vor Ort berücksichtigt.

Eine allgemeine Einschränkung der Teilnehmerzahl gilt nicht. Aus Sicht der WKÖ sollte darüber hinaus die derzeit vorgesehene Maskenpflicht für Besucher bei Unterschreitung des 1-Meter-Abstands evaluiert und in einem nächsten Schritt aufgehoben werden.

Foto: CMI

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