Neun Bundesländer, eine Regelung: 120 Branchenexperten diskutierten bei ersten Eventday unter anderem über ein einheitliches Veranstaltungsgesetz für Österreich und fordern ein verbindliches Eventboard.

Es ist in einem Land wie Österreich für niemanden zu verstehen und sowohl nationalen als auch internationalen Kunden nicht zu kommunizieren, dass es solche enormen Unterschiede in den Gesetzesvorgaben und Auslegungen der verschiedenen Bundesländer gibt. Alleine die Vereinfachung und die dadurch entstehenden administrativen Einsparungen sowohl aufseiten der Behörde als auch aufseiten der Unternehmen wären enorm.

Zwei Optionen als Zukunftsvisionen:

  • Die Transferierung des Veranstaltungsgesetzes in die Bundeskompetenz und in der Folge eine Verfassungsänderung – dadurch entstünde ein einheitliches Bundesveranstaltungsgesetz.
  • Einen bundesweit einheitlichen Rahmen zu erarbeiten, der als Orientierung für die Bundesländer fungieren soll. Wobei es natürlich zu länderspezifischen Vorgaben kommen kann, jedoch in einem für die Branche erträglichem Maß
Foto: WK-Tourismus, FotoWeinwurm

Die Eventbranche ist für Wien und den Wiener Tourismus ein zentraler Wirtschaftszweig. Die Branche leistet hier bereits Großartiges, denn Events heutzutage haben ein extrem hohes Niveau. Besonders wichtig ist aber, neue Top-Events nach Wien zu holen. Deshalb ist die Einrichtung eines Eventboards, also einer Expertenkommission, die sich um optimale Rahmenbedingungen für Veranstalter aus dem In- und Ausland kümmert, notwendig.

KommRat Markus Grießler, Obmann der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe erstellt Rohkonzept als Grundlage

„Wir wollen mit unserer Ausarbeitung und Empfehlung eines bundeseinheit­lichen Veranstaltungsgesetzes endlich weg von der Diskussion hin zur Umsetzung. Wir sind uns bewusst, dass die ­Realisierung eines bundeseinheitlichen Veranstaltungsgesetzes einer Verfassungsänderung bedarf. Wir sehen in ­dieser Vereinheitlichung keinesfalls eine Option für eine Reduzierung der notwendigen Sicherheitsauflagen, sondern vor allem eine Arbeitserleichterung für die Eventbranche“, sagt der Geschäftsführer und Jurist der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe der Wirtschaftskammer Wien, Dr. Klaus Christian Vögl.

Foto: Foto Fischer

Für eine Großstadt wie Wien ist es notwendig eine moderne und zeitgemäße Veranstaltungshalle zu haben. Die Stadthalle ist zwar nach wie vor eine sehr gut funktionierende Location, aber für internationale Produktionen im Musik-, als auch im Sportbereich sind ihr Grenzen gesetzt. Auch im Bezug auf die Kapazität ist es für die für die Stadt Wien unerlässlich mehr Personen als bisher zu Veranstaltungen zu locken, um im Wettbewerb mit den umliegenden Hauptstädten wieder zu reüssieren.

Mag. Herwig Straka, e|motion management gmbh

Einheitliches Veranstaltungssicherheitsgesetz

Ein großes Anliegen ist, dass alle Bundesländer ein einheitliches Veranstaltungssicherheitsgesetz verantworten bzw. eine Harmonisierung der Vorschriften vollzogen wird. „Ein ohnehin dichtes Regelwerk mit neun ergänzenden unterschiedlichen Auslegungen schreckt immer mehr Unternehmer in unserer Branche ab. Die Anpassung würde eine enorme Erleichterung für die Eventbranche und zugleich eine Erhöhung der ­Sicherheit bringen. Und dadurch würde auch weiter Bürokratie abgebaut werden“, betont Erik Kastner, MBA.

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Foto: Eventday

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