Ein schwammig formuliertes Korruptionsstrafgesetz ohne Kennzahlen verunsichert Firmen Event-Einladungen anzunehmen und führt zu einem drastischen Rückgang beim Verkauf von Tickets. Der Veranstaltungsbranche platzt der Kragen.

Die Austrian-Compliance-Enquete 2018 für Event- und Tourismus-Management hat es mehr als deutlich gemacht: Die Einbußen beim Event-Package-Verkauf, speziell im VIP-Ticket-Bereich, sind signifikant und bereits existenzbedrohend. „Gleich vorweg, damit keine Missverständnisse aufkommen: Niemand von uns will das Anti-Korruptionsgesetz abschaffen“, erklärt Gert Zaunbauer, Obmann der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe in der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) und Veranstalter der Enquete.

Jedoch sei nun der Event-Branche der Kragen geplatzt, weil Top-ManagerInnen bei Einladungen immens verunsichert sind, diese anzunehmen. Die Nerven der firmeninternen Compliance-Officer liegen oft blank und für Marketing-Abteilungen gleicht es einem schweißtreibenden Drahtseilakt, honorige Ehrengäste und relevante Würdenträger zu einem Event für effizientes Networking zu bekommen. „Eine ganze Branche steht unter Generalverdacht, dass sie VIP-Loungen als Brutstätten von Korruption und Packelei zur Verfügung stellt“, ärgert sich Zaunbauer. Für die Enquete-Teilnehmer seien die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes als eine Blendgranate, die von der eigentlichen „Offshore-Korruption & Co.“ ablenken soll.

Konkret einigte sich die Branche auf drei Hauptforderungen:

  1. Klare Bestimmungen im Korruptionsstrafgesetz, mit denen Firmen sowie Veranstalter arbeiten können. Etwaige mit einer Bagatellgrenze und einer Obergrenze, wie es mit 1.000 CHF eben in der Schweiz diskutiert wird. Um mehr Transparenz in die Geschenkannahme von Events zu erhalten, kann sich die Branche eine Punkteliste nach green-event-Vorlage zu jeder Veranstaltung vorstellen, um die personenbezogene Zuwendung einer Einladung zu bemessen.
  2. Streichung des Anfütterungsparagraphen gemäß dänischem und schweizerischen Vorbild.
  3. Der Begriff „Amtsträger“ muss konkretisiert werden, da 43% aller ÖsterreicherInnen vor dem Gesetz Amtsträger betroffen sind. Somit dürfte fast jeder zweite Bürger, vom Feuerwehrmann bis zum ORF-Portier, nicht zu einer Jubiläumsfeier oder einem feierlichen Dankesabendessen eingeladen werden. Die Branche schlägt hier eine Amtsträger-Bezugspyramide vor.

Foto: Austrian Compliance Enquete

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