Ein novelliertes Covid-19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz ist vom Gesundheitsminister in die Begutachtung geschickt worden. Der Entwurf stößt in der Eventbranche und beim Austria Event Pools nicht nur aufgrund der äußerst kurzen Frist auf Kritik.

„Die Unsicherheit bei Auftraggebern sowie bei Besuchern von Events ist einfach zu groß. Viele Unternehmer denken bereits die Flucht in die Insolvenz an. Die Zahlen der Entwicklung im Bereich COVID-19 Erkrankungen zeigen leider wieder in die falsche Richtung“, so Erik Kastner, Eventprofi und Gründer des Austria Event Pools.

Die Mitglieder des Austria Event Pools (AEP) haben bereits vor Monaten eine gemeinsame Grundkonzeption für ein „Zukunftsszenario“ für den Fortbestand von Unternehmen und der Sicherung von Arbeitsplätzen entworfen.

Aktuell ist keine Planung von Veranstaltungen für die erste Jahreshälfte 2021 möglich. Wer gewerbsmäßig Veranstaltungen organisiert und eine Untersagung gemäß Epidemiegesetz missachtet, soll künftig gemäß der Gesetzes-Vorlage mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Teilnehmer an verbotenen Events haben bis zu 1.450 Euro abzuliefern. Laut Gesetzesnovelle gelten künftig die Zusammenkunft von vier Personen als Veranstaltung.

Foto: AEP

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