Das neue Wiener Veranstaltungsgesetz wurde am 25. Juni im Wiener Landtag beschlossen: Es ersetzt das jetzt geltende Gesetz völlig und lässt kaum einen Stein auf dem anderen, so die Einschätzung des Veranstaltungsrechtsexperten Klaus Vögl.  

„Manches wird sich mit dem neuen Gesetz verbessern, manches wird einen bürokratischen Mehraufwand bedeuten“, so Erik Kastner, Gründer des Austria Event Pools. Der AEP, Austria Event Pool wurde Anfang Mai als interdisziplinäres Sprachrohr für die gesamte Veranstaltungsbranche gegründet. Der AEP bietet rasch und unbürokratisch Schulungen an.

Dem Vorbild der anderen Bundesländer folgend werden alle privaten Veranstaltungen mit ausschließlich geladenen Gästen, unabhängig von der Personenzahl, aus dem Gesetz komplett herausgenommen und bedürfen keiner behördlichen Genehmigung mehr. Dafür wird mit der Anzeigepflicht eine neue, zusätzliche Berechtigungsart in das Gesetz eingebaut, neben der Anmelde- und Bewilligungspflicht.

Die einzelnen Veranstaltungsarten (Konzert, Lesung, etc.) werden nicht mehr einem Event-Typus zugeordnet, sondern nur mehr nach allgemeinen Kriterien wie z.B. Indoor/Outdoor-Events oder Lärmbelastung. Dies dürfte jedoch zu einer erhöhten Rechtsunsicherheit führen.

Das Veranstaltungsstättengesetz entfällt völlig und ersatzlos. „Das bedeutet jedoch, dass hinsichtlich der Betriebssicherheit und -ausstattung der Locations auf den Stand der Technik verweist. Diesen muss der Betreiber der Veranstaltungsstätte selbst in Eigenverantwortung eruieren. Das wirkt zwar wie eine Deregulierung, wird aber aufgrund der Unbestimmtheit de facto der Behörde mehr Eingriffsmöglichkeiten eröffnen“, so Kastner beunruhigt.

Foto: Andreas Hross

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